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 BeitragVerfasst am: 25.02.2008, 21:02 

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Anmeldungsdatum: 25.02.2008
Beiträge: 1

 
 
 

Frage zu Gewährleistung und Händlerlizenz

Ich habe zwei fragen:

1) Ich kaufe ein handy mit vertrag und verkaufe bei ebay das gerät (ohne sim) weiter. wenn nun das ding kaputt geht, kann der kerl, ders mir abgekauft hat, sich direkt an den wenden, wo ich es gekauft hab, mit andren worten, bin ich aus der sache raus?

2) um soetwas öfters zu machen, reicht da ein gewerbechein oder brauch ich iene händler lizenz? wenn gewerbeschein reicht, was bringt dann die händler lizenz?

 
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